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Kaufpreis: | 106.500€ |
Objektbeschreibung: | Das Grundstück mit leichter Hanglage befindet sich in einer ruhigen Wohngegend in Kläham (Ergoldsbach) und umfasst ca. 365 qm. Für eine mögliche Bebauung mit einem voll unterkellerten Einfamilienhaus mit Garage und Carport und insgesamt ca. 200 qm Wohnfläche liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor. Das Grundstück ist nicht erschlossen. |
Lage: | Kläham, ein Ortsteil des Marktes Ergoldsbach, eine aufstrebende Gemeinde im Herzen Niederbayerns. Etwa 3 km südwestlich liegt das ländlich geprägte Kläham vom Ortskern Ergoldsbach entfernt. Eine hervorragende Infrastruktur, von Sportvereinen, Kindergarten, Grund- und Mittelschule über Supermärkte bis hin zu Geschäften für den täglichen Bedarf, sind dort in nur wenigen Minuten zu erreichen. Verkehrsgünstig gelegen befindet sich der Markt Ergoldsbach mit seinen ca. 9.000 Einwohnern etwa 16 km nördlich der Hochschulstadt Landshut. Besonders hervorzuheben ist dabei die unmittelbare Anbindung an die Bunderstrasse B15neu über die das ca. 40 km entfernte Regensburg bequem erreicht werden kann. |
Entfernungen: | |
Provisionshinweis: | Bei Abschluss eines Kaufvertrags wird eine Maklerprovision vom Käufer in Höhe von 2,38 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt. zur Zahlung fällig. |
Hinweis: | Bitte übersenden Sie uns das komplett ausgefüllte Kontaktformular, damit wir schnellst möglich Ihre Anfrage bearbeiten und mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren können. |
Haftungsausschluss: | Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. |
Geldwäschegesetz: | Als Immobilienmakler bin ich lt. Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität der Vertragsparteien festzustellen und zu überprüfen. Bei begründetem Kaufinteresse, ist es daher erforderlich, die relevanten Personalausweisedaten mittels einer Kopie festzuhalten und fünf Jahre aufzubewahren (bei natürlichen Personen). Bei einer juristischen Person, wird zusätzlich ein Handelsregisterauszug benötigt, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. |
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